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Kerstin

Schüler

  • »Kerstin« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 9. August 2010, 09:56

Jagdwild Rabenkrähen

So Ihr lieben, hier mal ein kleiner Beitrag von mir bezüglich Behördenirrsinn:

Bevor ich die Voliere baute rief ich im Mai das Veterinäramt an um mich zu erkundigen ob es evtl. Schwierigkeiten geben würde! Nur um mich abzusichern. Das Veterinäramt meinte da wäre die untere Forstbehörde für zuständig und verband mich mit einem Herrn S. , der mir lange erklärte das Rabenkrähen zum Jagdwild gehören und im "Besitz" des jeweiligen Jägers (für dieses Revier) sind, aber solange ich die "nur" auswildern möchte dürfte das kein Problem sein. Nur die Haltung ist verboten!! So weit so gut.

Nun steht die Voliere seit anfang Juni und der Pressetermin war am 19.07.2010 und am Mittwoch darauf erschien ein Foto in der Zeitung mit mir und den Sponsoren. Eine Woche später hatte ich eine Karte im Briefkasten von einer Frau Z. vom Veterinäramt!! Da dachte ich mir schon: Komisch, was die wohl wollen!? Ich hatte ja extra VORHER angerufen. Dann kam aber heraus das Frau Z. selber eine Rabenkrähe ausgewildert hat und Sie mir nur mitteilen wollte, das daß nicht so einfach ist!! ACH, sagte ich Sie haben nur eine alleine versucht auszuwildern?! Dann ist ja klar das daß nicht einfach ist! Ich erklärte der Dame das ich mich sehr viel darüber informiert habe und das ICH nun weiß (dank euch) das es eben falsch ist sich nicht zu informieren und dann das Tier einfach raus zu setzen!!

Nun hatte ich am Wochenende einen Brief von der unteren Forstbehörde von dem Herrn S. im Briefkasten mit der Bitte mich zu melden! Was ich auch gerade getan habe. Er konnte sich nicht mehr daran erinnern das wir im Mai bereits gesprochen hatten und meinte nun das das Halten, egal in welcher Form, oder alleine nur das "aufsammeln" einer Rabenkrähe so gesehen eine STRAFTAT ist!! Ich teilte ihm mit das Frau Z. dann wohl auch eine STRAFTAT begangen hat und ich auch ein nächstes Mal NICHT daran vorbei gehen werde, egal welches Tier da liegt und Hilfe braucht! Er meinte es aber wohl nur gut und wies mich darauf hin das sich evtl. ein Jäger bei mir melden oder die Sache anzeigen könnte!!!

Die Krähen gehören zum Jagdrecht des Jägers?! Bitte schön, kann ich mit leben, aber was will der Jäger mir denn dann sagen?! Heutzutage werden die Krähen doch nicht mehr geschossen um eine Suppe zu machen und eine Plage haben wir hier nicht. Ich kann den Vögeln nur eine Chance geben, mehr nicht, was draussen dann passiert kann ich nicht verhindern, aber ich werde immer mein bestes geben, die Vögel gut auf die Freiheit vorzubereiten.

Was haltet Ihr davon? Habt ihr aus solche Erfahrungen gemacht??

MACHEN WIR UNS ALLE ETWA STRAFFÄLLIG? :thumbsup:

Eure, von den Menschen genervte, Kerstin!!

2

Montag, 9. August 2010, 10:51

Herr S. hat grundsätzlich Recht-die Entnahme jagdbaren Wildes aus der Natur(wozu die Rabenkrähe ja nunmal gehört) fällt unter Jagdwilderei.

Gleichzeitig ist man berechtigt ein verunfallt oder verwaist aufgefundenes unter das Jagdrecht fallende Tier zu pflegen und dann wieder in die Natur zu entlassen.

In deinem Falle würde ich mich trotzdem mit dem Jäger gut stellen-sowas kann nie schaden,denn auch Jäger stolpern immer mal wieder über das ein oder andere verletzte Tier und wissen sich dann manchmal nicht zu helfen.
Ein Jäger knallt ja nicht sinnlos ab,sondern ist auch für die Hege seines Reviers zuständig-dazu zählt auch Leben zu retten-da kann er sicher jemanden gebrauchen,der sich für Wildtiere interessiert und bereit ist zu helfen.

Verabrede dich mal mit dem Jäger und klärt ab,ob ihr in Zukunft nicht zusammenarbeiten wollt-einen Jagdpächter auf seiner Seite haben,ist prinzipiell viel Wert.

LG

Ricarda
Durch viele Zitate vermehrt man seinen Anspruch auf Gelehrsamkeit, vermindert den auf Originalität, und was ist Gelehrsamkeit gegen Originalität? Man soll Zitate also nur gebrauchen, wo man fremder Autorität wirklich bedarf.
Arthur Schopenhauer ;)

Daniaminna

befindet sich in Metamorphose!

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3

Montag, 9. August 2010, 11:00

Hallo Kerstin,

uiii :D ...ja ja, mit den Ämtern da erlebt man Dinge ;)

Zuerst einmal würde ich mich nicht kloppen!....Du sitzt in jedem Fall am kürzeren Hebel, sondern ich würde versuchen zu kooperieren ;)

Zuerst einmal bist weder Du, noch ich.... oder sonstwer ein Straftäter, der ein verletztes Wildtier aufnimmt, denn eigentlich ist man sogar dazu verpflichtet!

§43 Abs. 6 BnatSchG

Quelle
http://www.sadaba.de/GSBT_BNatSchG_22_55.html

Zitat

(6) 1Abweichend von den Verboten des § 42 Abs.1 Nr.1 und 3 (2) sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen.
2Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können.

3Im Übrigen sind sie an die von der nach Landesrecht zuständigen Behörde bestimmten Stelle abzugeben.
4Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu melden.
5Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.


Melde Dich bei der uLB als *private Pflegestelle* für Wildvögel, ebenso wie bei Deiner Amtsvet!......z.B. in Zusammenarbeit, sozusagen als *private Pflegestelle* mit dem Tierheim ;)

Dokumentiere jedes Tier, welches Du bekommst....von wo Du es hast ( möglichst mit Adressen evtl. Finder)...wenn Du beabsichtigst weiterhin Wildvögel zu pflegen ;)

Die Gesetze werden regional alle unterschiedlich ausgelegt, gerade wenn es um beantragte Haltegenehmigungen geht....das muss man vor Ort erfragen!

Grundsätzlich unterliegen Rabenkrähen tatsächlich dem Jagdtrecht und müssen / sollten dem zuständigen Jäger gemeldet werden, sofern man aus *seinem* Revier eine Rabenkrähe entnimmt, oder vor hat eine auszuwildern, denn er muss über *sein* Wild auch Buch führen :rolleyes: ..... allerdings wird ja nichts verändert, sofern die Krähe bei ihm gefunden wird und auch dort wieder ausgewildert wird!

Keine Ahnung, warum bei Euch die Jäger so durchdrehen ?( .... meine persönlichen Erfahrungen mit den Jägern sind nicht so krass.... die sind eher entspannt....bzw. froh, dass sich jemand kümmert! und sie nicht von Findern genervt werden..... denn sie haben ja auch damit eine Hegepflicht!

Vielleicht kann Deiner nicht auf Krähen?...... in Duisburg gibt es doch noch weitere *private Pflegestellen*, setz Dich doch mal mit denen in Verbindung und frage wie die es mit diesem Jäger handhaben.

Es ist ein sehr ergiebiges Thema! .....zeitraubend, abenteuerlich, nervenraubend ....eben unsere deutsche Bürokratie :rolleyes:

Liebe Grüsse
Elke
Es ist die typische Eitelkeit und Impertinenz des Menschen, ein Tier "dumm" zu nennen, nur weil sein menschlicher Verstand nicht ausreicht, es zu verstehen! (Mark Twain)


Ideale sind wie Sterne, wir erreichen sie niemals,
aber wie die Seefahrer auf dem Meer können wir unseren Kurs nach ihnen richten.

blackmupfel

Fortgeschrittener

Beiträge: 180

Registrierungsdatum: 28. Mai 2010

Wohnort: Bretten (BW)

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4

Montag, 9. August 2010, 11:41

Wenn ich das richtig versteh, ist der Herr S. nicht der Jäger, sondern ein sogenannter Sesselpupser, was aber nicht heißt, dass ein solcher unbedingt blöd sein muss ;) .
Den Jägern sind die Krähen meistens ziemlich wurscht, außer sie sind schießwütig, wie wohl viele Nachwuchsjäger im Norden Ds oder in tiefkatholischen Gegenden Bayerns oder tierlieb, wie unserer... Den Mog hatte ich ja von ihm. Der Jäger ist sicher nicht das Problem.
Mit den Behörden muss man sich einigen und das geht schon ;) ...
Hab mich am Anfang auch aufgeregt, bis ich alles durchschaut hab. Vor allem hat mir der bei uns zuständige (sehr nette) Herr für Natur- und Artenschutz geholfen, alle Vorschriften zu verstehen und die Genehmigung für meine Rabenvoliere zu bekommen. Auch unsere Amtsveterinärin ist eigentlich nicht übel...

Mich hatte mein Nachbar angezeigt und sofort hatte ich die Polizei (Abt. Naturschutz) auf dem Hals.... :rolleyes:

Liebe Grüße!
Gerlinde
Vögel, die nicht schwimmen können, werden zu den Sinkvögeln gerechnet... (Uli Stein)

Kerstin

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5

Montag, 9. August 2010, 12:19

@ Ric: gute Idee mit dem Jäger.

@Elke: Kloppen? So was liegt mir generell fern :love: bin doch die liebste Person von Welt ;) : Nein wir haben uns schon nett unterhalten so ist es nicht aber ich werde den Herrn S. gleich noch mal anrufen und dann mal nach ner Telefonnr o. ä. von dem Jäger erfragen...

Danke für die guten Tipps!! Wirklich Wahnsinn, ihr seit schneller in Fragen beantworten und wirklich hilfreiche Tipps geben als Google oder alle anderen... :thumbsup: . Bin mal wieder platt. Danke!!

blackmupfel

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6

Montag, 9. August 2010, 13:25

Ich kanns nicht lassen ;) ...

Als ich die Genehmigung für die Rabenvoliere in der Tasche hatte und auch eine formlose "Haltegenehmigung" für behinderte Rabenvögel, weil es das in BW eigentlich gar nicht gibt (ich aber darauf bestand, um für diverse Vogelforen etwas schwarz-auf-weiß zu haben) erzählte ich das unserem Jagdpächter, der mir den Mog mitsamt Geschwisterchen zum Aufziehen gegeben hatte. Er meinte dann, keine Sorge, er fülle meine Voliere ganz schnell ...
Ein bisschen ?( schaute ich ihn fragend an und er grinste liederlich: "Ooooch,...ich schieß Dir welche...." :whistling:

Liebe Grüße!
Gerlinde
Vögel, die nicht schwimmen können, werden zu den Sinkvögeln gerechnet... (Uli Stein)

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