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Wany

Anfänger

  • »Wany« ist der Autor dieses Themas

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Registrierungsdatum: 1. Mai 2011

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1

Montag, 6. Juni 2011, 19:11

Kolkraben: Sondergenehmigung?

Ich finde mich bis heute noch nicht raus, was der Unterschied unter den Rabenvögeln ist.
Heute habe ich nach Kolkraben gesucht und folgendes gefunden:


Ein Rabe ist KEIN Haustier und kein Spielzeug!
(Autor: Т e s s a , Antwort nach 1 h, 7 Min ss (6) )
Hallo,
Wer weiss, wo man einen jungen Raben herbekommen,
Nirgendwo! Zur Rabenzucht und zur Vermarktung von Rabenjungen braucht man eine Lizenz und die bekommt man in Deutschland nicht. Sollte jemand auf die Idee kommen, sich illegal einen Raben zuzulegen (aus dem Ausland, etc.), steht ziemlich flink der Tierschutzverein vor der Tür und will die Papiere sehen. Kann man die nicht vorweisen, wird der Vogel konfisziert und man darf sich auf eine saftige Strafe freuen.
Die einzige Ausnahme wäre ein verletzter Jungvogel, der aus dem Nest gefallen ist - aber das ist recht selten; ggf. eine Auffangstation oder ein Tierheim.
Aber selbst wenn Du einen Raben bekommen solltest: Die Untere Jagdbehörde muß die Haltung des Vogels genehmigen und das ist nicht einfach. Man muß den legalen Kauf (vom Tierheim, etc.) nachweisen, man muß Sachkenntnis über Rabenvögel nachweisen (ggf. muß man eine Sachkundeprüfung ablegen). Wenn ein Kolkrabe im Spiel ist, sehe ich im wahrsten Sinne des Wortes schwarz, denn Kolkraben darf man überhaupt nicht halten bzw. braucht dafür eine Ausnahmegenehmigung, die Du wohl kaum bekommen wirst. Für Privatleute und dann auch noch als Spielzeug für ein Kind ist es kaum drin, zumal die Jagdbehörde eine solche Genehmigung nur erteilt, wenn der Vogel nicht mehr ausgewildert werden kann. Im übrigen ist es ein Trugschluß, denn das Federvieh (solltest Du einen unverletzten Jungvogel erwischen) wird im Herbst versuchen, sich einem Schwarm anzuschließen - das gilt dann als ausgewildert.
Außerdem ist ein Wildgehege (im Garten) Pflicht; das wiederum muß vom Bauamt genehmigt werden und durch den Amtstierarzt abgenommen werden.
Außerdem solltest Du Dir das nicht zu einfach vorstellen. Ein Rabe, selbst wenn er zahm ist, macht eine Heidenarbeit und kann bis zu 40 Jahre alt werden.
Ciao
Tessa
http://www.wer-weiss-was.de/theme92/article1736472.html


Brauche ich wirklich eine Genehmigung, wenn ich einen verletzten Raben finde??????

Daniaminna

befindet sich in Metamorphose!

Beiträge: 2 782

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2

Montag, 6. Juni 2011, 19:22

Hallo Gerlind,

nein, die benötigst Du nicht ;) ....sofern es sich um ein pflegebedürftiges Tier handelt und nur zum Zwecke der Genesung oder der Aufzucht bei Dir verbleibt!

So ähnlich steht es auch im Tierschutzgesetz!

Ausnahmen sind besonders geschützte Arten, die sollten der unteren Landesbehörde angezeigt werden.....ebenso, wenn ein längerer Verbleib wie z.B. eine Überwinterung bei Gefiederschäden vonnöten ist!

Ist ein Wildvogel nicht mehr auswilderbar, muss in der Tat eine Haltegenehmigung beantragt werden!

Liebe Grüße
Elke
Es ist die typische Eitelkeit und Impertinenz des Menschen, ein Tier "dumm" zu nennen, nur weil sein menschlicher Verstand nicht ausreicht, es zu verstehen! (Mark Twain)


Ideale sind wie Sterne, wir erreichen sie niemals,
aber wie die Seefahrer auf dem Meer können wir unseren Kurs nach ihnen richten.

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