Hallo Gerlind,
nein, die benötigst Du nicht

....sofern es sich um ein pflegebedürftiges Tier handelt und nur zum Zwecke der Genesung oder der Aufzucht bei Dir verbleibt!
So ähnlich steht es auch im Tierschutzgesetz!
Ausnahmen sind besonders geschützte Arten, die sollten der unteren Landesbehörde angezeigt werden.....ebenso, wenn ein längerer Verbleib wie z.B. eine Überwinterung bei Gefiederschäden vonnöten ist!
Ist ein Wildvogel nicht mehr auswilderbar, muss in der Tat eine Haltegenehmigung beantragt werden!
Liebe Grüße
Elke